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Amtsblatt der Regierung; Abruf

Im Amtsblatt der Regierung werden Rechtsvorschriften, Verfügungen oder Mitteilungen der Regierung oder bekanntmachungspflichtige Publikationen von kommunalen Gebietskörperschaften sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Satzungen, Verordnungen) veröffentlicht. Die Amtsblätter erscheinen nach Bedarf, in der Regel jedoch ein- bis zweimal monatlich.

Die Veröffentlichungen sind über die Internetseite der Regierung kostenfrei aufrufbar und/oder können als Abonnement bezogen werden.

Synonyme:

Lebenslagen: Information, Auskunft und Beratung, Verwaltungsinformationen

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Das Rathaus ist am 30. Mai geschlossen.