Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier

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Apotheker/Apothekerin; Abgabe der Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation

Wenn Sie den Apothekerberuf nicht mehr ausüben und Sie auch Ihre Berufsbezeichnung nicht mehr führen möchten, haben Sie die Möglichkeit, auf Ihre Approbation als Apotheker/Apothekerin zu verzichten.

Damit endet auch die Pflichtmitgliedschaft bei der Bayerischen Landesapothekerkammer.

Synonyme:

Lebenslagen: Geregelte Betriebsaufgabe

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

keine

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.