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Apotheker/Apothekerin; Abgabe der Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation

Wenn Sie den Apothekerberuf nicht mehr ausüben und Sie auch Ihre Berufsbezeichnung nicht mehr führen möchten, haben Sie die Möglichkeit, auf Ihre Approbation als Apotheker/Apothekerin zu verzichten.

Damit endet auch die Pflichtmitgliedschaft bei der Bayerischen Landesapothekerkammer.

Synonyme:

Lebenslagen: Geregelte Betriebsaufgabe

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

keine

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Das Rathaus ist am 30. Mai geschlossen.