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Arbeitnehmer-Sparzulage; Beantragung

Viele Arbeitgeber sind aufgrund Tarifvertrags, Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglicher Regelung verpflichtet, ihren Arbeitnehmern vermögenswirksame Leistungen entsprechend dem 5. Vermögensbildungsgesetz zu gewähren. Arbeitnehmer können auch Teile ihres Arbeitslohns vermögenswirksam anlegen. Der Staat fördert die Anlage vermögenswirksamer Leistungen in Beteiligungen am Produktivkapital und im Wohnungsbau mit der Arbeitnehmer-Sparzulage.

In Beteiligungen am Produktivkapital angelegte vermögenswirksame Leistungen (z. B. zum Erwerb von Aktien, Anteilscheinen an Aktienfonds oder bestimmten Beteiligungen am arbeitgebenden Unternehmen) sind jährlich bis zu einem Betrag von 400 Euro zulagenbegünstigt. Die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt 20 % der zulagenbegünstigten vermögenswirksamen Leistungen.

Im Wohnungsbau (z.B. Bausparen oder Entschuldung von Wohneigentum) angelegte vermögenswirksame Leistungen sind jährlich bis zu einem Betrag von 470 Euro zulagenbegünstigt. Die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt 9 % der zulagenbegünstigten vermögenswirksamen Leistungen.

Sie können die Förderungen für das Produktivkapital und den Wohnungsbau nebeneinander in Anspruch nehmen, so dass bei voller Ausschöpfung vermögenswirksame Leistungen bis zu 870 Euro jährlich begünstigt sind.

Synonyme: ANSpZ, Arbeitnehmersparzulage, Arbeitnehmer-Sparzulage, Vermögensbildungsgesetz

Lebenslagen: Bauplanung, Finanzielle Hilfen und Förderprogramme

Autor: Super-Admin

Fristen:

Den Antrag müssen Sie beim Finanzamt innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist einreichen.

Rechtsbehelf:

Einspruch

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

ANSpZArbeitnehmersparzulageArbeitnehmer-SparzulageVermögensbildungsgesetz

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.