Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Wenn Sie Beschäftigte an einen Dritten verleihen möchten, benötigen Sie dafür grundsätzlich eine Erlaubnis. Sie brauchen keine Erlaubnis, wenn
Allerdings müssen Sie der Agentur für Arbeit in diesem Fall die Arbeitnehmerüberlassung vorher schriftlich melden (anzeigen).
Die Überlassung ist bis zu einer Dauer von 12 Monaten an einen anderen Arbeitgeber (Entleiher) möglich. Statt des Begriffs "Arbeitnehmerüberlassung" ist auch die Bezeichnung "Zeit- oder Leiharbeit" gängig.
Eine Überlassung in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeiterinnen oder Arbeitern verrichtet werden, ist nicht erlaubt.
Synonyme: Anzeigepflicht, Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Arbeitskräfteüberlassung, AÜG, Befreiung von der Erlaubnispflicht, Entlassung, Entleiher, Kollegenhilfe, Kurzarbeit, Leiharbeit, Leiharbeitnehmer, Mitarbeiterüberlassung, Personalüberlassung, Überlassung, Verleiher, Zeitarbeit
Lebenslagen: Arbeits- und tarifrechtliche Rahmenbedingungen
Autor: Super-Admin
Sie können die Anzeige zur Arbeitnehmerüberlassung an die zuständige Agentur für Arbeit online übermitteln.
Es gibt keine Frist.
Keine
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.