Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Der Arbeitsmarktfonds (AMF) unterstützt Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung mit dem Ziel der Integration von besonders benachteiligten Personengruppen in Ausbildung und Arbeit.
Dies trägt dem weiteren wichtigen Ziel der Sicherung der Fachkräftebedarfe auf dem bayerischen Arbeitsmarkt bei.
Der AMF stellt eine subsidiäre Projektförderung in Form einer "Anschubfinanzierung" von bis zu drei Jahren für Initiativen dar, die in erster Linie Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen ansprechen. Einzelne Personen erhalten keine Förderung.
Die Förderung erfolgt in von Arbeitslosigkeit besonders betroffenen Regionen (sog. Schwerpunktregionen) und ist auf folgende Förderschwerpunkte (FSP) konzentriert:
Weiterführende Informationen bietet das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) auf seiner Website.
Antragsberechtigt ist jeder rechtsfähige Träger, der entsprechende Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung durchführt; dazu können auch Kommunen gehören. Jobcenter nach § 6a SGB II und nach § 44b SGB II sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Gefördert werden ausschließlich projektbezogene Personal- und Sachausgaben.
Förderschwerpunkte 1) inkl. 1a), 2), 4) und 5):
Befristete, anteilige, degressive (im 1. Jahr bis zu 90 %, im 2. Jahr bis zu 80 %, im 3. Jahr bis zu 70 %) Förderung der geplanten bzw. festgestellten projektbezogenen Ausgaben (Anteilfinanzierung entsprechend ANBest-P/ ANBest-K).
Förderschwerpunkt 3):
Befristete, anteilige (bis zu 90 %) Förderung der Personal- und Sachausgaben. Die Sachausgaben dürfen 15 % der Personalausgaben nicht überschreiten.
Synonyme: Berufsrückkehr, Innovation, Innovativ
Lebenslagen: Chancengleichheit, Förderungen auf Landesebene, Fortbildung und Qualifizierung
Autor: Super-Admin
Antragsfrist: Die Antragsfrist für die 34. Auswahlrunde 2024 (ausgenommen sind Maßnahmen aus dem Förderschwerpunkt 3) endet am 12. April 2024.
Es ist kein Rechtsbehelf gegen die Auswahlentscheidung der Arbeitsgruppe möglich, da auf die Förderung kein Rechtsanspruch besteht. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Freistaates Bayern.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.