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Der Arbeitsmarktfonds (AMF) unterstützt Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung mit dem Ziel der Integration von besonders benachteiligten Personengruppen in Ausbildung und Arbeit.
Dies trägt dem weiteren wichtigen Ziel der Sicherung der Fachkräftebedarfe auf dem bayerischen Arbeitsmarkt bei.
Der AMF stellt eine subsidiäre Projektförderung in Form einer "Anschubfinanzierung" von bis zu drei Jahren für Initiativen dar, die in erster Linie Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen ansprechen. Einzelne Personen erhalten keine Förderung.
Die Förderung ist auf folgende Förderschwerpunkte (FSP) konzentriert:
Weiterführende Informationen bietet das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) auf seiner Website.
Antragsberechtigt ist jeder rechtsfähige Träger, der entsprechende Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung durchführt; dazu können auch Kommunen gehören. Jobcenter nach § 6a SGB II und nach § 44b SGB II sind von einer Förderung ausgeschlossen. Es erfolgt keine direkte Förderung einzelner Personen.
Gefördert werden ausschließlich projektbezogene Personal- und Sachausgaben sowie Overheadausgaben.
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt über einen Zeitraum zwischen 1 Jahr(en) und 3 Jahr(en).
Förderschwerpunkte 1), 2), 4) und 5):
Befristete, anteilige, degressive (im 1. Jahr bis zu 90 %, im 2. Jahr bis zu 80 %, im 3. Jahr bis zu 70 %) Förderung der geplanten bzw. festgestellten projektbezogenen Ausgaben (Anteilfinanzierung entsprechend ANBest-P/ ANBest-K).
Förderschwerpunkt 3):
Befristete, anteilige (bis zu 90 %) Förderung der Personal- und Sachausgaben. Overheadausgaben sind nicht förderfähig. Die Sachausgaben dürfen 15 % der Personalausgaben nicht überschreiten.
Synonyme: Ältere, Arbeitsförderung, Arbeitslose, Arbeitslosigkeit, Arbeitsmarkt, Arbeitsmarktpolitik, Ausbildung, Berufsqualifizierung, Berufsrückkehr, Fachkräftesicherung, Flüchtlinge, Frauen, Innovation, Innovativ, Jugendliche, Langzeitarbeitslose, Menschen mit Behinderung, Migranten
Lebenslagen: Chancengleichheit, Förderungen auf Landesebene, Fortbildung und Qualifizierung
Autor: Super-Admin
Der Antrag muss bis 26.03.2026 gestellt werden. Die Frist gilt nicht für die Antragstellung im Förderschwerpunkt 3 des AMF.
Es ist kein Rechtsbehelf gegen die Auswahlentscheidung der Arbeitsgruppe möglich, da auf die Förderung kein Rechtsanspruch besteht. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Freistaates Bayern.
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