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Die zulässige werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer ist nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) auf 8 Stunden begrenzt und kann auf maximal 10 Stunden nur verlängert werden, wenn die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen nicht überschritten wird. Für Saison- und Kampagnebetriebe kann für die Zeit der Saison oder Kampagne ein Antrag auf eine davon abweichende, längere tägliche Arbeitszeit für die Arbeitnehmer gestellt werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Synonyme: Saisonarbeit
Lebenslagen: Arbeitsschutz
Autor: Super-Admin
Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit für Arbeitnehmer im Betrieb können die Arbeitgeber online beantragen.
Um eine rechtzeitige Antragsbearbeitung zu gewährleisten, wird um die Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen bis spätestens eine Woche vor Bewilligungsbeginn gebeten.
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