Kommunalwahl 2026 – Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Antrag Briefwahl
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Die zulässige werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer ist nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) auf 8 Stunden begrenzt und kann auf maximal 10 Stunden nur verlängert werden, wenn die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen nicht überschritten wird. Für Saison- und Kampagnebetriebe kann für die Zeit der Saison oder Kampagne ein Antrag auf eine davon abweichende, längere tägliche Arbeitszeit für die Arbeitnehmer gestellt werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Synonyme: Saisonarbeit
Lebenslagen: Arbeitsschutz
Autor: Super-Admin
Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit für Arbeitnehmer im Betrieb können die Arbeitgeber online beantragen.
keine
verwaltungsgerichtliche Klage
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