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Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse trägt die Kosten für Arznei- und Verbandmittel, wenn das Ziel der Heilbehandlung damit erreicht werden kann.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist hierfür von Ihnen kein Eigenanteil zu zahlen.
Synonyme: Arbeitsunfall, Arzneimittel, Ärztliche Behandlung, Berufsgenossenschaft, Berufskrankheit, gesetzliche Unfallversicherung, Kostenübernahme, Unfallkasse, Unfallversicherungsträger öffentlicher Hand, Verbandmittel, Wegeunfall, Zahnärztliche Behandlung
Lebenslagen: Unfall
Autor: Super-Admin
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