Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie in Kürze die Ergebnisse
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Als pharmazeutische Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie zur An- und Abmeldung von Arzneimitteln beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verpflichtet.
Das Verfahren ist auch unter der Bezeichnung "Sunset Clause" bekannt.
Auch wenn Sie ein Arzneimittel nicht mehr produzieren, müssen Sie dies melden.
Die Zulassung verliert ihre Gültigkeit, wenn
Synonyme: Abmeldung, Anmeldung, Anzeigeverfahren, Arzneimittel, BfArM, Bundesinstitut für Arzneimittel Medizinprodukte, Einstellung des Inverkehrbringens, Inverkehrbringen, Meldung, Pharmazeutische-Unternehmer-Nummer, PharmNet-Bund, PNR, Sammelmeldung, Sunset Clause
Lebenslagen: Anmeldepflichten
Autor: Super-Admin
Die Herstellung und Vermarktung eines zugelassenen Arzneimittels kann online angezeigt werden. Wird ein Arzneimittel nicht mehr produziert, so ist dies ebenfalls anzuzeigen.
Abmeldung:
"Sunset Clause" ist ein reines Mitteilungsverfahren, daher gibt es keine Rechtsbehelfe.
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