Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Als pharmazeutische Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie zur An- und Abmeldung von Arzneimitteln beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verpflichtet.
Das Verfahren ist auch unter der Bezeichnung "Sunset Clause" bekannt.
Auch wenn Sie ein Arzneimittel nicht mehr produzieren, müssen Sie dies melden.
Die Zulassung verliert ihre Gültigkeit, wenn
Synonyme: Abmeldung, Anmeldung, Anzeigeverfahren, Arzneimittel, BfArM, Bundesinstitut für Arzneimittel Medizinprodukte, Einstellung des Inverkehrbringens, Inverkehrbringen, Meldung, Pharmazeutische-Unternehmer-Nummer, PharmNet-Bund, PNR, Sammelmeldung, Sunset Clause
Lebenslagen: Anmeldepflichten
Autor: Super-Admin
Die Herstellung und Vermarktung eines zugelassenen Arzneimittels kann online angezeigt werden. Wird ein Arzneimittel nicht mehr produziert, so ist dies ebenfalls anzuzeigen.
Abmeldung:
"Sunset Clause" ist ein reines Mitteilungsverfahren, daher gibt es keine Rechtsbehelfe.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.