Kommunalwahl 2026 – Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Antrag Briefwahl
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Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, sind auf nationaler und europäischer Ebene dafür zuständig,
von neuen Arzneimitteln zur Anwendung bei Menschen und für immunologische Tierarzneimittel zu prüfen und diese zuzulassen.
Das PEI ist zuständig für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, nämlich
Alle anderen Arzneimittel zur Anwendung beim Menschen fallen in die Zuständigkeit des BfArM. Die notwendigen Unterlagen zur Zulassung werden von dem pharmazeutischen Unternehmer eingereicht, der das Arzneimittel auf den Markt bringen möchte.
Das BfArM oder PEI können Ihnen daher die folgenden Auskünfte erteilen:
Hinweis:
Das BfArM oder das PEI könnenn Ihnen auch weitere Auskünfte zu den folgenden Themen geben:
Synonyme: Arzneimittel, Arzneimittelprüfung, Arzneimittelsicherheit, Arzneimittelzulassung, BfArM, biomedizinische Arzneimittel, Bundesinistitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, Chargenprüfung, Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA), Humanarzneimittel, Immunologische Tierarzneimittel, Impfstoffe, klinische Prüfung, klinische Studie, konformatorische klinische Prüfung, Paul-Ehrlich-Institut, PEI, Wissenschaftliche Beratung
Lebenslagen: Verbraucherschutz
Autor: Super-Admin
keine
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