Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Kategorie: Verwaltung
Langbeschreibung
Die Organisation der allgemeinen Staatsverwaltung, die Regelung der Zuständigkeiten und der Art der Bestellung der staatlichen Organe erfolgen durch Gesetz. Die Einrichtung staatlicher Behörden im Einzelnen obliegt der Staatsregierung und auf Grund der von ihr erteilten Ermächtigung den einzelnen Staatsministerien. Die Kommunen (Gemeinden, Landkreise und Bezirke) richten aufgrund des verfassungsrechtlich verbürgten Rechts der kommunalen Selbstverwaltung zur Aufgabenerfüllung ihre Behörden eigenverantwortlich ein.
Autor: Super-Admin
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.