Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung.
Deshalb können
ihre ausländischen Ehegatten/Lebenspartner und minderjährigen Kinder nachziehen lassen.
Eine Besonderheit bildet die Personengruppe der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge. Diese können bis zur Erreichung des 18. Lebensjahres auch ihre Eltern nachziehen lassen.
Die einzelnen Regelungen zum Nachzug von ausländischen Familienangehörigen, die auch für den Nachzug von Lebenspartnern entsprechende Anwendung finden, sind im Aufenthaltsgesetz sehr detailliert festgelegt. Die Möglichkeiten und Voraussetzungen des Familiennachzugs sind abhängig von der Art des Aufenthaltstitels und des zugrundeliegenden Zwecks des Aufenthalts des bereits in Deutschland lebenden Familienangehörigen.
Bevor die ausländischen Ehegatten/Lebenspartner oder minderjährigen Kinder nach Deutschland reisen können, benötigen sie ein Visum zum Familiennachzug, das sie bei der deutschen Auslandsvertretung in ihrem Heimatland beantragen können (siehe "Nationales Visum; Erteilung und Verlängerung" unter "Verwandte Themen").
Ob Ausnahmen von der Visumpflicht bestehen – beispielsweise bei bestimmten Herkunftsstaaten – kann Ihnen im konkreten Einzelfall die Ausländerbehörde sagen.
Synonyme: Ausländer, Ausländerrecht, Ehegatten, Ehegattennachzug, Elternnachzug, Familiennachzug, Kinder, Kindernachzug, Nachzug von Ehegatten, Nachzug von Eltern, Nachzug von Kindern
Lebenslagen: Beschäftigung von Ausländern (Unions- und Nichtunionsbürger), Einwanderung und Einbürgerung, Unionsbürger in Deutschland
Autor: Super-Admin
Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte
Der Antrag sollte bei der Ausländerbehörde spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.