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Aufschub-Beteiligtenidentifikationsnummer; Beantragung

Beim Import von Waren nach Deutschland können Einfuhrumsatzsteuer und Zölle anfallen. Diese Abgaben sind direkt bei der Einfuhr in voller Höhe an den Zoll zu bezahlen, sofern der Zoll keinen Zahlungsaufschub einräumt. Ein Aufschubkonto ist ein durch Ihr Hauptzollamt bewilligtes Konto, über das Sie Ihre Abgabenschuld zu einem späteren Zeitpunkt begleichen können.

Im IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) beantragen Sie einen Zahlungsaufschub durch Eintragen des entsprechen Schlüssels im Feld "Zahlungsart" in der Anmeldungsmaske "Allgemeine Anmeldedaten". Sie authentifizieren sich dafür durch eine spezielle Aufschub-BIN (Aufschub-Beteiligtenidentifikationsnummer).

Die Aufschub-BIN ersetzt in ATLAS Ihre handschriftliche Unterschrift. Sie muss bei jeder Nutzung eines Aufschubkontos angegeben werden. Für jedes Aufschubkonto wird eine eigene BIN benötigt, die Sie online oder schriftlich bei der Generalzolldirektion beantragen.

Synonyme: ATLAS, Aufschub, Aufschub-BIN, Aufschubkonto, Automated tariff and local customs clearance system, Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem, Beteiligten-Identifikationsnummer, BIN, Customs, Customs duties, Deferment account, Deferral BIN, Deferred payment, Directorate General of Customs, Einfuhrumsatzsteuer, EORI, Generalzolldirektion, Import sales tax, Participant identification number, Postponement, Zahlungsaufschub, Zoll, Zölle

Lebenslagen: Import von Waren und Dienstleistungen aus EU- und Nicht-EU-Staaten, Internationales Steuerrecht, Start ins Auslandsgeschäft

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Hier können Sie eine Aufschub-BIN beantragen, ebenso die Teilnahme an ATLAS und EMCS sowie die Zertifizierung der hierfür benötigten Software.

Aufschub-BIN in der Dienstleistung "Teilnahme/Zertifizierung für ATLAS/EMCS" online beantragen

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Die Erteilung einer Aufschub-BIN ist weder eine anfechtbare zollrechtliche Entscheidung noch ein anfechtbarer Steuerverwaltungsakt. Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

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Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.