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Aufstiegs-BAföG; Beantragung der Bestätigung der Vorqualifikation bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer

Ein Dokument, das Sie für die Förderung einreichen müssen, ist das sogenannte “Formblatt Z”. Auf diesem Formblatt müssen Sie sich bestätigen lassen, dass Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen oder bis zur Prüfung erfüllen können. Hierfür zuständig ist die Stelle, die auch die Abschlussprüfung für den von Ihnen angestrebten Abschluss abnimmt. Je nach Abschluss ist dies beispielsweise die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK).

Typischerweise qualifizieren Sie sich entweder durch eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und/oder Berufspraxis. Auch als Studienabbrecher, Berufserfahrene oder mit einem Bachelor-Abschluss können Sie die erforderliche Vorqualifikation nachweisen. Die genauen Voraussetzungen sind in der Prüfungsordnung für den jeweiligen Fortbildungsabschluss festgelegt.

Mit der Bestätigung über Ihre Vorqualifikation können Sie dann das sogenannte „Meister-BAföG“ beantragen. Hierfür sind je nach Bundesland BAföG-Ämter oder andere Behörden zuständig.

Synonyme: Aufstiegsfortbildung, Fördermöglichkeiten, Formblatt Z, Höhere Berufsbildung, Meister-BaföG, Meister-BAföG, Prüfung der Voraussetzungen, Unterstützungsmöglichkeiten, Vorqualifikation

Lebenslagen: Betriebliche Berufsausbildung, Finanzielle Hilfen

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

keine gesetzlichen Fristen

Rechtsbehelf:

Kein Rechtsbehelf

Synonyme:

AufstiegsfortbildungFördermöglichkeitenFormblatt ZHöhere BerufsbildungMeister-BaföGMeister-BAföGPrüfung der VoraussetzungenUnterstützungsmöglichkeitenVorqualifikation

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