Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Zweck der Förderung „Fit for Work – Chance Ausbildung“ ist es, die Chancen auf eine betriebliche Ausbildungsstelle für alle jungen Menschen zu erhöhen. Damit soll für junge Menschen, die auf Grund der Situation auf dem Ausbildungsmarkt, der persönlichen Lebenslage, wegen Bildungs- und Qualifizierungsdefiziten oder geringeren sozialen und persönlichen Kompetenzen (benachteiligte junge Menschen) Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu erhalten, der Eintritt ins Erwerbsleben gefördert und ein erfolgreicher Ausbildungsabschluss unterstützt werden. Unternehmen werden daher finanziell bei der Durchführung solcher Ausbildungsverhältnisse unterstützt.
Gegenstand der Förderung sind betriebliche Ausbildungsverhältnisse in anerkannten Ausbildungsberufen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung mit jungen Menschen für längstens 16 Monate (Bewilligungszeitraum).
Die Förderung „Fit for Work – Chance Ausbildung“ aus dem Europäischen Sozialfonds Plus wendet sich unmittelbar an die Ausbildungsbetriebe. Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe mit Sitz in Deutschland,
Zuwendungsfähig ist die vom Betrieb geschuldete Ausbildungsvergütung.
Der Ausbildungsbetrieb kann für Ausbildungsverhältnisse, die frühestens am 01.06.2025 begonnen haben, einen Zuschuss in Höhe von monatlich 360 EUR erhalten, längstens bis zur Dauer von 16 Monaten, insgesamt also bis zu 5.760 EUR. Die weiteren Fördervoraussetzungen sind in den Förderhinweisen geregelt.
Synonyme:
Lebenslagen: Arbeitsplatz- und Ausbildungsförderprogramme, Betriebliche Fortbildung
Autor: Super-Admin
Ausbildungsbetriebe können über ESF Bavaria 2021 die Anträge vollständig digital abwickeln.
Vor Antragstellung kann der Ausbildungsbetrieb unter Fördercheck eine erste Einschätzung erhalten, ob das Ausbildungsverhältnis voraussichtlich förderfähig ist.
Der Förderantrag muss bis spätestens drei Monate nach Beginn der Berufsausbildung über die Datenbank ESF Bavaria 2021 gestellt werden.
Bei Jugendlichen, die mit AsA unterstützt werden, muss der Förderantrag spätestens drei Monate nach Vereinbarung der AsA-Leistung gestellt werden.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.