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Ausbildungsbetriebe; Beantragung einer Förderung für die Ausbildung von jungen Menschen unter 25 Jahren

Zweck

Zweck der Förderung „Fit for Work – Chance Ausbildung“ ist es, die Chancen auf eine betriebliche Ausbildungsstelle für alle jungen Menschen zu erhöhen. Damit soll für junge Menschen, die auf Grund der Situation auf dem Ausbildungsmarkt, der persönlichen Lebenslage, wegen Bildungs- und Qualifizierungsdefiziten oder geringeren sozialen und persönlichen Kompetenzen (benachteiligte junge Menschen) Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu erhalten, der Eintritt ins Erwerbsleben gefördert und ein erfolgreicher Ausbildungsabschluss unterstützt werden. Unternehmen werden daher finanziell bei der Durchführung solcher Ausbildungsverhältnisse unterstützt.

Gegenstand

Gegenstand der Förderung sind betriebliche Ausbildungsverhältnisse in anerkannten Ausbildungsberufen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung mit jungen Menschen für längstens 16 Monate (Bewilligungszeitraum).

Zuwendungsempfänger

Die Förderung „Fit for Work – Chance Ausbildung“ aus dem Europäischen Sozialfonds Plus wendet sich unmittelbar an die Ausbildungsbetriebe. Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe mit Sitz in Deutschland,

  • die einen Ausbildungsvertrag für eine betriebliche (duale) Berufsausbildung
  • in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abschließen und
  • die Ausbildung in Bayern durchführen.

Zuwendungsfähige Ausgaben

Zuwendungsfähig ist die vom Betrieb geschuldete Ausbildungsvergütung.

Art und Höhe

Der Ausbildungsbetrieb kann für Ausbildungsverhältnisse, die frühestens am 01.06.2025 begonnen haben, einen Zuschuss in Höhe von monatlich 360 EUR erhalten, längstens bis zur Dauer von 16 Monaten, insgesamt also bis zu 5.760 EUR. Die weiteren Fördervoraussetzungen sind in den Förderhinweisen geregelt.

Synonyme:

Lebenslagen: Arbeitsplatz- und Ausbildungsförderprogramme, Betriebliche Fortbildung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Für Ausbildungsbetriebe gibt es ein eigenes Internetportal zur effizienten Abwicklung ihrer Anträge. Förderverfahren können vollständig digital über ESF Bavaria 2021 abgewickelt werden.

Vor Antragstellung kann der Ausbildungsbetrieb unter foerdercheck.bayern.de eine erste Einschätzung erhalten, ob das Ausbildungsverhältnis voraussichtlich förderfähig ist.

ESF Bavaria 2021

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Der Förderantrag muss bis spätestens drei Monate nach Beginn der Berufsausbildung über die Datenbank ESF Bavaria 2021 gestellt werden.

Bei Jugendlichen, die mit AsA unterstützt werden, muss der Förderantrag spätestens drei Monate nach Vereinbarung der AsA-Leistung gestellt werden.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Die Verwaltung ist am 20. Juni und am 26. Juni geschlossen.