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Die Förderung unterstützt Unternehmen finanziell, die junge Menschen mit Qualifizierungshemmnissen ausbilden. Dadurch sollen die Chancen auf eine betriebliche Ausbildungsstelle für junge Menschen erhöht werden, die aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Ihr Eintritt ins Erwerbsleben und erfolgreicher Ausbildungsabschluss sollen gefördert werden.
Gefördert werden betriebliche Ausbildungsverhältnisse in anerkannten Ausbildungsberufen nach den Vorschriften von Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) in Bayern für junge Menschen unter 25 Jahren mit Qualifizierungshemmnissen für bis zu 16 Monate.
Die Förderung "Fit for Work - Chance Ausbildung" aus dem Europäischen Sozialfonds Plus wendet sich unmittelbar an die Ausbildungsbetriebe. Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe mit Sitz in Deutschland, (a) die einen Ausbildungsvertrag für eine betriebliche (duale) Berufsausbildung (b) mit einem jungen Menschen unter 25 Jahren mit Qualifizierungshemmnissen (c) in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) abschließen und (d) die Ausbildung in Bayern durchführen.
Zuwendungsfähige Kosten sind eine Pauschale der Ausbildungsvergütung für die betriebliche Ausbildung nach den Vorschriften von Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) in Bayern.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt über einen Zeitraum zwischen 6 Monat(en) und 16 Monat(en).
Zuschuss in Höhe von 375 Euro je Ausbildungsmonat (Festbetrag) bis zu 16 Monate aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), insgesamt bis zu 6.000 Euro.
Synonyme: Ausbildung, betriebliche Ausbildung, Förderung, Förderung Ausbildung, staatliche Förderung Ausbildung, Zuschuss, Zuschuss Ausbildung
Lebenslagen: Arbeitsplatz- und Ausbildungsförderprogramme, Betriebliche Fortbildung
Autor: Super-Admin
Ausbildungsbetriebe können über ESF Bavaria 2021 die Anträge vollständig digital abwickeln. Vor Antragstellung kann der Ausbildungsbetrieb unter Fördercheck eine erste Einschätzung erhalten, ob das Ausbildungsverhältnis voraussichtlich förderfähig ist.
Die Antragsfrist beträgt zwischen 1 Monat(en) und 3 Monat(en). Beantragung spätestens drei Monate nach Ausbildungsbeginn (Ausschlussfrist). Bei Vereinbarung einer AsA-Maßnahme gelten gesonderte Fristen.
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