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Zweck der Förderung „Fit for Work – Chance Ausbildung“ ist es, die Chancen auf eine betriebliche Ausbildungsstelle für alle jungen Menschen zu erhöhen. Damit soll für junge Menschen, die auf Grund der Situation auf dem Ausbildungsmarkt, der persönlichen Lebenslage, wegen Bildungs- und Qualifizierungsdefiziten oder geringeren sozialen und persönlichen Kompetenzen (benachteiligte junge Menschen) Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu erhalten, der Eintritt ins Erwerbsleben gefördert und ein erfolgreicher Ausbildungsabschluss unterstützt werden. Auch Teilzeitausbildungen können gefördert werden.
Gegenstand der Förderung sind betriebliche Ausbildungsverhältnisse in anerkannten Ausbildungsberufen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung mit jungen Menschen für längstens 22 Monate (Bewilligungszeitraum).
Die Förderung „Fit for Work – Chance Ausbildung“ aus dem Europäischen Sozialfonds Plus wendet sich unmittelbar an die Ausbildungsbetriebe. Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe mit Sitz oder im Handelsregister eingetragener Niederlassung in Bayern,
Zuwendungsfähig ist die vom Betrieb geschuldete Ausbildungsvergütung.
Der Ausbildungsbetrieb kann für Ausbildungsverhältnisse, die frühestens am 01.08.2022 begonnen haben, einen Zuschuss in Höhe von monatlich 260 EUR erhalten, längstens bis zur Dauer von 22 Monaten. Die weiteren Fördervoraussetzungen sind in den Förderhinweisen geregelt.
Synonyme:
Lebenslagen: Arbeitsplatz- und Ausbildungsförderprogramme, Betriebliche Fortbildung
Autor: Super-Admin
Für Projektträger gibt es ein eigenes Internetportal zur effizienten Abwicklung ihrer Projektanträge. Förderverfahren können vollständig digital über ESF Bavaria 2021 abgewickelt werden.
Vor Antragstellung kann der Betrieb unter foerdercheck.bayern.de eine erste Einschätzung erhalten, ob das Ausbildungsverhältnis voraussichtlich förderfähig ist.
Der Förderantrag muss bis spätestens drei Monate nach Beginn der Berufsausbildung über die Datenbank ESF Bavaria 2021 gestellt werden.
Bei Jugendlichen, die mit AsA unterstützt werden, muss der Förderantrag spätestens drei Monate nach Vereinbarung der AsA-Leistung gestellt werden.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/ausbildungsbetriebe-beantragung-einer-foerderung-fuer-die-ausbildung-von-jugendlichen/ zuletzt geändert: 09.11.2024 00:23:17
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