Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Alle Arbeitgeber, die über jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, müssen auf wenigstens 5% (Pflichtquote) der Arbeitsplätze schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen beschäftigen.
Arbeitgeber, die ihre gesetzliche Beschäftigungspflicht nicht erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Zahlung der Ausgleichsabgabe hebt jedoch nicht die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter oder gleichgestellter Menschen auf.
Die Ausgleichsabgabe beträgt ab dem Erhebungsjahr 2025 monatlich je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz:
Für Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich weniger als 40 zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen:
Für Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich weniger als 60 (und mindestens 40) zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen:
Synonyme:
Lebenslagen: Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, Einstellung von Personal, Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen der Beschäftigten, Steuern und Abgaben für Betriebe, Zahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren
Autor: Super-Admin
Sie können über IW-Elan die Ausgleichsabgabe berechnen und die Anzeige nach § 163 Abs. 2 SGB IX online übermitteln.
Ausgleichsabgabe
Zusammenwirken der Arbeitgeber mit der Bundesagentur für Arbeit und den Integrationsämtern
Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe
Geht die Zahlung nach dem 31.03. ein, muss das Inklusionsamt dafür einen Säumniszuschlag erheben. Dieser beträgt 1% des zu zahlenden Betrags je angefangenen Monat.
Widerspruch gegenüber dem Zentrum Bayern Familie und Soziales - Inklusionsamt oder unmittelbar Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.