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Ausländer; Beschaffung von Heimreisedokumenten und damit verbundene Maßnahmen der Identitätsklärung

Voraussetzung für die Aufenthaltsbeendigung ist u. a. das Vorliegen eines gültigen Reisedokumentes. Bei der Beschaffung von Nationalpässen und Passersatzpapieren handelt es sich um eine fachlich höchst anspruchsvolle und sehr spezialisierte Aufgabe.

Sobald die Ausreisepflicht vollziehbar ist, greifen die in §§ 48, 48a, 49 und 82 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) normierten Mitwirkungspflichten vollumfänglich. Ein ausreisepflichtiger Ausländer ist daher grundsätzlich verpflichtet, sich selbst um die Beschaffung eines gültigen Reisedokuments zu kümmern.

Sofern keine gültigen Reisedokumente vorliegen, wird nach Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht das Passersatzpapierverfahren unverzüglich von Amts wegen über das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR), das bayernweit für die Beschaffung von Heimreisedokumenten und den Kontakt zu den diplomatischen Vertretungen anderer Herkunftsländer zuständig ist, eingeleitet.

Zur Beschaffung von Heimreisedokumenten organisiert das LfAR in Abstimmung mit der Passersatzbeschaffung des Bundes (PEB Bund) und der Bundespolizei bei Bedarf auch Sammelvorführungen in diplomatischen Vertretungen oder vor zu diesem Zweck eingeladenen Experten des vermuteten Heimatstaates.

Synonyme: Heimreisedokument, Heimreisedokumente

Lebenslagen: Sonstige Ausweise

Autor: Super-Admin

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HeimreisedokumentHeimreisedokumente

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.