Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Voraussetzung für die Aufenthaltsbeendigung ist u. a. das Vorliegen eines gültigen Reisedokumentes. Bei der Beschaffung von Nationalpässen und Passersatzpapieren handelt es sich um eine fachlich höchst anspruchsvolle und sehr spezialisierte Aufgabe.
Sobald die Ausreisepflicht vollziehbar ist, greifen die in §§ 48, 48a, 49 und 82 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) normierten Mitwirkungspflichten vollumfänglich. Ein ausreisepflichtiger Ausländer ist daher grundsätzlich verpflichtet, sich selbst um die Beschaffung eines gültigen Reisedokuments zu kümmern.
Sofern keine gültigen Reisedokumente vorliegen, wird nach Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht das Passersatzpapierverfahren unverzüglich von Amts wegen über das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR), das bayernweit für die Beschaffung von Heimreisedokumenten und den Kontakt zu den diplomatischen Vertretungen anderer Herkunftsländer zuständig ist, eingeleitet.
Zur Beschaffung von Heimreisedokumenten organisiert das LfAR in Abstimmung mit der Passersatzbeschaffung des Bundes (PEB Bund) und der Bundespolizei bei Bedarf auch Sammelvorführungen in diplomatischen Vertretungen oder vor zu diesem Zweck eingeladenen Experten des vermuteten Heimatstaates.
Synonyme: Heimreisedokument, Heimreisedokumente
Lebenslagen: Sonstige Ausweise
Autor: Super-Admin
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.