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Der konsequenten Durchsetzung der Ausreisepflicht durch die Ausländerbehörden kommt eine zunehmend wichtigere Bedeutung zu, um den gesetzlichen Auftrag des Aufenthaltsgesetzes – der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs (§ 1 Abs. 1 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) – zu erfüllen. Für die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach Eintritt der Ausreisepflicht ist die frühzeitige Identitätsklärung wesentliche Voraussetzung.
Bei der Feststellung der Identität von Asylbewerbern sowie der Beschaffung von Nationalpässen und Passersatzpapieren handelt es sich um fachlich höchst anspruchsvolle und sehr spezialisierte Aufgaben. Die Zentrale Ausländerbehörde führt bei allen neu im den ANKER-Einrichtungen ankommenden Personen ausländerrechtliche Erstbefragungen durch. Diese dienen dazu, Erkenntnisse über die Identität der betroffenen Person, das Vorhandensein von Identitätsnachweisen und die Einreisemodalitäten zu gewinnen.
Die ausländerrechtliche Betreuung von Asylbewerbern bis zu der Aufenthaltsbeendigung abgelehnter und vollziehbar zur Ausreise verpflichteter ehemaliger Asylbewerber soll grundsätzlich durch die Zentralen Ausländerbehörden erfolgen, wobei der Ermittlung von Identität und Staatsangehörigkeit in allen Verfahrensstadien eine wesentliche Rolle zukommt. Schwerpunkte der Aufgaben sind daher
Synonyme:
Lebenslagen: Einwanderung und Einbürgerung
Autor: Super-Admin
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