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Sie haben im Ausland Maschinen, Anlagen oder EDV-Programme entwickelt oder hergestellt und nach Deutschland verkauft und möchten sie in Deutschland von Ihren Beschäftigten aufbauen oder warten lassen – oder ihre Beschäftigten sollen die Käufer in deren Nutzung einweisen.
Oder Sie möchten gebrauchte Anlagen, die Sie in Deutschland gekauft haben, von im Ausland Beschäftigten demontieren und im Ausland wieder aufbauen lassen.
In beiden Fällen benötigen Ihre Beschäftigten grundsätzlich einen Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik Deutschland.
Dafür ist es notwendig, dass Sie als ausländische Firma der Bundesagentur für Arbeit die Entsendung der Arbeitskräfte anmelden, bevor die Beschäftigung aufgenommen wird und für Ihre Beschäftigten einen Aufenthaltstitel bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen.
Synonyme: Abroad, Anlagen, Anzeige, Arbeitgebersitz, Assembly, Attachments, Ausland, Ausländerbeschäftigung, Briefing, Bundesagentur für Arbeit, Commissioning, Demontage, Display, EDV-Programme, Einweisung, Entsendung, Federal Employment Agency, Inbetriebnahme, Kaufvertrag, Leasingvertrag, Liefervertrag, Machines, Maschinen, Montage, Secondment
Lebenslagen: Beschäftigung von Ausländern (Unions- und Nichtunionsbürger)
Autor: Super-Admin
Über den Upload-Service für Unternehmen können Sie die Entsendung ausländischer Arbeitskräfte für Montage- oder Demontagearbeiten nach Deutschland melden und die notwendigen Dokumente für die Anzeige hochladen. Für die Benutzung des Online-Services benötigen Sie einen Benutzernamen und ein Passwort, um sich anzumelden. Wenn Sie beides noch nicht haben, müssen Sie sich zunächst registrieren. Prüfen Sie, ob alle benötigten Dokumente vollständig ausgefüllt und – falls erforderlich – unterschrieben sind. Stellen Sie sicher, dass Ihnen alle erforderlichen Dokumente als Dateien vorliegen, die folgende technischen Voraussetzungen erfüllen: maximale Dateigröße: 9 MB; zugelassene Formate: JPG, JPEG, PNG, BMP, PDF
Sie müssen die Entsendung mindestens 10 Tage bevor die ausländischen Arbeitskräfte ihre Arbeit aufnehmen sollen anmelden.
Beachten Sie hierbei auch, dass bei Staaten, deren Staatsbürger nicht visafrei nach Deutschland einreisen dürfen, ein Visum erforderlich ist. Dafür müssen Sie die von der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung bestätigte Anzeige bei der deutschen Auslandsvertretung vorlegen.
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