Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Sofern Ihre Beschäftigten vorübergehend im Ausland für Ihr Unternehmen tätig sind und aus dem Ausland zurückkehren, endet auch die Auslandsversicherung der gesetzlichen Unfallversicherung zum Zeitpunkt der Rückkehr.
Endet die Auslandstätigkeit, ob vorzeitig oder zum bereits gemeldeten Zeitpunkt, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherung Bund und Bahn melden.
Synonyme: Antrag, Arbeiten im Ausland, Ausland, Auslandstätigkeit beenden, Auslandsversicherung beenden, Ausstrahlung, Beenden, Beendigung, Ende Auslandstätigkeit melden, Entsendung, Europarecht, gesetzliche Unfallversicherung, Montage beenden, Sozialversicherungsabkommen, Tätigkeit im Ausland, Unfallschutz im Ausland, Versicherungsschutz
Lebenslagen: An- und Abmeldung von Beschäftigten, Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen der Beschäftigten
Autor: Super-Admin
Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.
Es gibt keine Frist.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.