Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Sofern Ihre Beschäftigten vorübergehend im Ausland für Ihr Unternehmen tätig sind und aus dem Ausland zurückkehren, endet auch die Auslandsversicherung der gesetzlichen Unfallversicherung zum Zeitpunkt der Rückkehr.
Endet die Auslandstätigkeit, ob vorzeitig oder zum bereits gemeldeten Zeitpunkt, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherung Bund und Bahn melden.
Synonyme: Antrag, Arbeiten im Ausland, Ausland, Auslandstätigkeit beenden, Auslandsversicherung beenden, Ausstrahlung, Beenden, Beendigung, Ende Auslandstätigkeit melden, Entsendung, Europarecht, gesetzliche Unfallversicherung, Montage beenden, Sozialversicherungsabkommen, Tätigkeit im Ausland, Unfallschutz im Ausland, Versicherungsschutz
Lebenslagen: An- und Abmeldung von Beschäftigten, Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen der Beschäftigten
Autor: Super-Admin
Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.
Es gibt keine Frist.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.