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Basiskonto; Einreichung einer Beschwerde

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt Unternehmen wie Banken, Finanzdienstleister, private Versicherer und den Wertpapierhandel. Zu ihren Aufgaben gehört es, sich um den Schutz aller Verbraucherinnen und Verbraucher zu kümmern. Sie können bei der BaFin Beschwerde einreichen, wenn Sie glauben, dass ein beaufsichtigtes Unternehmen gegen Gesetze verstoßen hat.

Öffnung eines Basiskontos:
Alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten, haben nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG) einen Anspruch auf ein Basiskonto. Wenn Sie Ihren Antrag auf ein Basiskonto eingereicht haben, muss Ihnen die Bank innerhalb von 10 Tagen ein Basiskonto anbieten oder Ihnen schriftlich mitteilen, dass sie für Sie kein Basiskonto eröffnen will. Wenn die Bank Ihren Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos abgelehnt hat, können Sie eine Beschwerde bei der BaFin einreichen. Möchten Sie zudem, dass die BaFin Ihnen hilft, Ihren Anspruch auf ein Basiskonto durchzusetzen, können Sie ein Verwaltungsverfahren bei der BaFin beantragen.

Kontowechsel:
Das ZKG verpflichtet die Unternehmen auch dazu, Ihnen den Kontowechsel zu erleichtern. Auf Ihren Antrag muss der bisherige Anbieter die Daueraufträge und andere Leistungen auf den neuen Anbieter übertragen. Kommt Ihr Finanzdienstleister seiner Pflicht zur gesetzlichen Kontowechselhilfe nicht nach, können Sie dies der BaFin melden.

Entgelt-Forderung:
Auch bei einer unangemessenen Entgelt-Forderung können Sie bei der BaFin Beschwerde einreichen. Da der Gesetzgeber keine Höchstgrenze für die Kosten für ein Basiskonto festgelegt hat, variieren die Preise für ein Basiskonto stark. Für die Beurteilung der Angemessenheit sind laut ZKG vor allem marktüblichen Entgelte und das Verhalten der Nutzerin oder des Nutzers zu berücksichtigen.

Hat die BaFin Anhaltspunkte dafür, dass gegen verbraucherschützende Vorschriften verstoßen wird und davon eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern betroffen ist, prüft sie, ob und welche Maßnahmen sie ergreifen kann.

Die BaFin ist ausschließlich für den kollektiven Verbraucherschutz zuständig. Sie schützt die Gesamtheit aller Verbraucherinnen und Verbraucher am Finanzmarkt. Der Schutz einzelner Verbraucherinnen und Verbraucher ist dagegen nicht Aufgabe der BaFin. Die BaFin kann Verbraucherinnen und Verbrauchern im Einzelfall nicht zu ihrem individuellen Recht verhelfen.

Eine Ausnahme bildet das Verwaltungsverfahren. Sie können die Durchführung eines Verwaltungsverfahrend bei der BaFin beantragen, wenn Sie nicht bereits aus denselben Gründen gerichtlich Klage erhoben haben.

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Lebenslagen: Verbraucherschutz

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Lehnt Ihr Kreditinstitut Ihren Antrag auf ein Basiskonto ab, unterstützt Sie nicht ausreichend beim Kontowechsel oder erhebt kein marktübliches Entgelt, können Sie sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschweren.

Online-Beschwerdeformular mit Bezug zum ZKG (Basiskonto, Kontenwechselhilfe, Entgelttransparenz)

Lehnt Ihr Kreditinstitut Ihren Antrag auf ein Basiskonto ab, können Sie bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens beantragen.

Antrag auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags (§ 48 des Zahlungskontengesetzes)

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • zivilgerichtliche Klage

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.