Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Für Bauarbeiter bestehen wegen der erheblichen Belastungen und Unfallgefahren besondere Schutzvorschriften. Der Arbeitgeber hat alle erforderlichen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Bauarbeiter zu treffen.
Insbesondere hat er neben kollektiven Schutzmaßnahmen, wie z. B. Absturzsicherungen, die erforderliche persönliche Schutzausrüstung, z. B. Schutzhelm, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe und Handschuhe zur Verfügung zu stellen; bei entsprechender Witterung zusätzlich auch Schutzkleidung gegen Kälte und Nässe. Auf der Baustelle sind außerdem Toiletten, Umkleide-, Pausen-, Wasch- und Trockengelegenheiten und soweit erforderlich Unterkünfte, ggf. auch Erste-Hilfe-Räume einzurichten. Für auswärtige Bauarbeiter müssen auf der Baustelle oder in deren Nähe erforderlichenfalls Unterkünfte für die Freizeit zur Verfügung stehen.
Bauherren oder deren Beauftragte sind als Veranlasser eines Bauvorhabens verpflichtet, bereits bei der Planung dafür zu sorgen, dass die baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen berücksichtigt, koordiniert und umgesetzt werden.
Die Gewerbeaufsichtsämter überwachen die Einhaltung der Rechtsvorschriften. Sie führen Kontrollen auf den Baustellen durch.
Synonyme: Arbeitsschutz
Lebenslagen: Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen, Arbeitsschutz, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Autor: Super-Admin
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.