Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Das Spektrum der möglichen Tätigkeiten von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen) - und ggf. deren Zweitniederlassungen - nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) einschließlich der Bauprodukten- und Bauartenverordnung (BauPAV) umfasst
PÜZ-Stellen und ggf. deren Zweitniederlassungen, die im Rahmen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Bauprodukte- und Bauartenverordnung (BauPAV) tätig werden wollen, benötigen eine Anerkennung nach der Bayerischen Bauordnung.
Der Freistaat Bayern hat die Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen - und ggf. deren Zweitniederlassungen - nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) auf das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin, übertragen, so dass die Anträge an das DIBt zu stellen sind und auch dort bearbeitet werden.
Die Anerkennung nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erfolgt auf Antrag im Ergebnis eines Anerkennungsverfahrens, bei dem geprüft wird, ob die beantragende Stelle die entsprechenden fachlichen und technischen Anforderungen erfüllt, und die Gewähr dafür bietet, unabhängig und unparteilich tätig zu sein.
Synonyme: allgemeine Bauartgenehmigung, allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen
Autor: Super-Admin
Die Anerkennungsbehörde entscheidet innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen. Sie kann diese Frist um bis zu zwei Monate verlängern. Die Verlängerung ist zu begründen und dem Antragsteller vor Ablauf der ursprünglichen Frist mitzuteilen.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.