Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Die Bauproduktenverordnung (BauPVO) fordert für Stellen, die befugt sind, Aufgaben eines unabhängigen Dritten zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit wahrzunehmen eine Notifizierung.
Abhängig vom Umfang der Beteiligung an der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten (AVCP-System) unterscheidet die BauPVO drei Typen von notifizierten Stellen:
Die AVCP-Systeme sind in Anhang V der Bauproduktenverordnung im Detail geregelt. Grundlage für die Tätigkeit der notifizierten Stellen (NB) ist die jeweilige technische Spezifikation und das festgelegte AVCP-System.
Synonyme:
Lebenslagen: Weitere Register, Rollen und Verzeichnisse
Autor: Super-Admin
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.