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Bauvorhaben; Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle

Die Baustellenvorankündigung ist vom Bauherrn oder einem beauftragten Dritten (z. B. Architekt) zu erstellen.

Sie muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Ort der Baustelle
  • Name und Anschrift des Bauherrn
  • Art des Bauvorhabens
  • Name und Anschrift des anstelle des Bauherrn verantwortlichen Dritten
  • Name und Anschrift des Koordinators
  • voraussichtlicher Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeiten
  • voraussichtliche Höchstzahl der Beschäftigten auf der Baustelle
  • Zahl der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte, die voraussichtlich auf der Baustelle tätig werden
  • Angabe der bereits ausgewählten Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte

Synonyme: Baustellenanzeige, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, SiGeKo

Lebenslagen: Arbeitsschutz

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt bzw. dem zuständigen Bergamt vor Einrichtung einer Baustelle die Vorankündigung nach § 2 Baustellenverordnung online übermitteln.

Baustelle - Vorankündigung online

Fristen:

Die Vorankündigung ist dem für den Ort der Baustelle zuständigen Gewerbeaufsichtsamt bzw. Bergamt spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle zu übermitteln.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Synonyme:

BaustellenanzeigeSicherheits- und GesundheitsschutzkoordinatorSiGeKo

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