Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie in Kürze die Ergebnisse
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Die Baustellenvorankündigung ist vom Bauherrn oder einem beauftragten Dritten (z. B. Architekt) zu erstellen.
Sie muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Synonyme: Baustellenanzeige, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, SiGeKo
Lebenslagen: Arbeitsschutz
Autor: Super-Admin
Sie können dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt bzw. dem zuständigen Bergamt vor Einrichtung einer Baustelle die Vorankündigung nach § 2 Baustellenverordnung online übermitteln.
Die Vorankündigung ist dem für den Ort der Baustelle zuständigen Gewerbeaufsichtsamt bzw. Bergamt spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle zu übermitteln.
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