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Behindertenhilfe; Beantragung einer Förderung für Selbsthilfegruppen

Zweck

Zweck der Förderung ist es, die Betroffenen bei Selbsthilfemaßnahmen (Austausch, Information, Teilhabe am Leben der Gemeinschaft) zu unterstützen.

Gegenstand

Förderfähige Selbsthilfegruppen sind Zusammenschlüsse von Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder chronischer Krankheit und/oder von deren Familienangehörigen auf örtlicher Ebene zum Zwecke gegenseitiger Hilfe. Mitglieder dieser Selbsthilfegruppen können außer den Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder chronischer Krankheit und/oder ihren Familienangehörigen auch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sein, die die Betroffenen in den Gruppen unterstützen. Gruppen, die Personal gegen Entgelt anstellen, sind keine Selbsthilfegruppen im Sinne dieser Richtlinie.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind örtliche Selbsthilfegruppen von Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder chronischer Krankheit und/oder deren Familienangehörigen.

Zuwendungsfähige Kosten

Bewirtungs- und Verpflegungskosten, Fahrtkosten des Gruppenleiters, Veranstaltungskosten; Rabattschutzversicherung; im Detail siehe Merkblatt förderfähige Ausgaben

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von 1 Jahr(en).

Für die Kosten der Gruppenarbeit wird eine jährliche Förderpauschale von bis zu 400 Euro gezahlt.

Synonyme: Selbsthilfegruppe; Behinderung

Lebenslagen: Erleichterungen und Hilfen für behinderte Menschen, Vereine und Stiftungen

Autor: Super-Admin

Fristen:

Der Antrag muss bis 01.11.2024 gestellt werden. Der Antrag muss am 1. November des Vorjahres bei der vorprüfenden Stelle (Behindertenverband, Wohlfahrtsverband, LAG Selbsthilfe) eingereicht sein.

Rechtsbehelf:

Gegen einen ablehnenden Bescheid kann Klage erhoben werden. Diese ist beim zuständigen Verwaltungsgericht einzureichen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege

Synonyme:

Selbsthilfegruppe; Behinderung

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