Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
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Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten stattdessen eine anteilige Erstattung (Beihilfe) der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen und zur Gesundheitsvorsorge durch ihren Dienstherrn.
Weiterführende Informationen können vom Landratsamt oder der Gemeinde bereitgestellt werden.
Synonyme: Beihilfe
Lebenslagen: Arbeits- und Tarifrechtliche Rahmenbedingungen, Dienstrechtliche Rahmenbedingungen
Autor: Super-Admin
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