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Beihilfeleistungen; Beantragung durch Kommunalbeamte

Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten stattdessen eine anteilige Erstattung (Beihilfe) der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen und zur Gesundheitsvorsorge durch ihren Dienstherrn.

Weiterführende Informationen können vom Landratsamt oder der Gemeinde bereitgestellt werden.

Synonyme: Beihilfe

Lebenslagen: Arbeits- und Tarifrechtliche Rahmenbedingungen, Dienstrechtliche Rahmenbedingungen

Autor: Super-Admin

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zuständige Ämter/Sachgebiete:

Keine Ämter/Sachgebiete zugeordnet.

Lebenslagen:

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Synonyme:

Beihilfe

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