Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Wenn Sie zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder einer schweren körperlichen oder psychischen Erkrankung längere Zeit nicht arbeiten konnten, haben Sie Anrecht auf Unterstützung bei Ihrem Wiedereinstieg ins Berufsleben. Arbeitstherapie und Belastungserprobung sollen Sie dabei unterstützen. Sie gehören zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation.
Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn kein anderer Sozialversicherungsträger zuständig ist.
Normalerweise werden die Kosten für Belastungserprobung und Arbeitstherapie von Ihrem Rentenversicherungsträger übernommen. In einigen Fällen ist auch eine Berufsgenossenschaft oder die Bundesagentur für Arbeit zuständig.
Bei der Belastungserprobung handelt es sich um eine Untersuchung, bei der Fachleute Ihre gesundheitliche Belastbarkeit ermitteln. Anhand verschiedener Fragen und Tests soll festgestellt werden:
Die Belastungserprobung soll zeigen, ob Sie auf Dauer belastbar genug sind, um in Ihren alten Beruf zurückzukehren, oder ob Sie einen neuen angemessenen Beruf ergreifen müssen.
Als Arbeitstherapie gilt die Einübung konkreter Arbeitsschritte aus dem Berufsleben zur Ausbildung und Förderung von
Ziele der Arbeitstherapie sind
Die Arbeitstherapie setzt ein, wenn eine berufliche Eingliederung zum Zeitpunkt der Belastungserprobung noch nicht möglich ist.
Wenn Sie an einer von Ihrer Krankenkasse finanzierten Belastungserprobung oder Arbeitstherapie teilnehmen, erhalten Sie in diesem Zeitraum weiter Krankengeld.
Synonyme: Arbeitstherapie, Behinderung, Belastungserprobung, berufliche Wiedereingliederung, Kontextleistungen, Krankenversicherung, medizinische Rehabilitation, Medizinische Rehabilitation, Psychische Erkrankung, Reha, Rückkehr Beruf, Wiedereinstieg
Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung, Nachsorge und Rehabilitation, Unfall
Autor: Super-Admin
Über den Kassen-Navigator des GKV-Spitzenverbandes können Sie Leistungen auf Portalen der gesetzlichen Krankenkassen beantragen.
Sie müssen keine Fristen beachten.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.