Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Die Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren (WBI) bieten allen Beschäftigten und Unternehmen in ganz Bayern eine kostenfreie Beratung zum Thema berufliche Weiterbildung an. Dabei zeigen sie passgenaue Weiterbildungsangebote und Fördermöglichkeiten auf und unterstützen bei der Auswahl dieser. Die WBI erstellen auch individuelle Weiterbildungskonzepte und begleiten auf Wunsch auch die Umsetzung der Maßnahme. Die WBI werden von einer zentralen Koordinationsstelle (WBI-K) gesteuert. Das Ziel der Förderung ist eine Erhöhung der Weiterbildungsbereitschaft in Bayern, die aufgrund der sich wandelnden Arbeitswelt, des demografischen Wandels und des Fachkräftebedarfs notwendig ist. Darüber hinaus erhalten und erhöhen berufliche Weiterbildungen die Beschäftigungsfähigkeit der Beschäftigten und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft.
Förderung der Beratungstätigkeit der WBI sowie einer Koordinationsstelle (WBI-K).
Die Beratungstätigkeit ist jeweils örtlich auf einen der sieben bayerischen Regierungsbezirke zu konzentrieren, wobei eine bayernweite Abdeckung angestrebt wird. Es können sich mehrere WBI die Zuständigkeit für einen Regierungsbezirk untereinander aufteilen.
Es werden ausschließlich projektbezogene Personalausgaben und direkte Sachausgaben gefördert.
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Förderart:
Förderhöhe:
Zuwendungsfähige Ausgaben:
Synonyme: Beratung, Berufliche Weiterbildung, Fortbildung, Qualifizierung, Weiterbildung, Weiterbildungsinitiatoren
Lebenslagen: Förderungen auf Landesebene, Weiterbildung
Autor: Super-Admin
Der Antrag muss bis 01.10.2026 gestellt werden. Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bis spätestens 1. Oktober des Vorjahres zu stellen (Anträge mit Projektbeginn 1. Januar 2027 müssen bis zum 1. Oktober 2026 bei der Bewilligungsbehörde eingehen).
Zulässiger Rechtsbehelf ist die Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.