Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Prüfungsanforderungen
Die Prüfungsanforderungen der einzelnen Prüfungsbereiche, sowie den Ausbildungsrahmenplan finden Sie in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt / zur Landwirtin.
Die Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt. Den Zeitrahmen legt die zuständige Stelle fest.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf
Die Abschlussprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen betrieblichen Teil.
Die schriftliche Prüfung wird in den nachfolgenden Prüfungsfächern an einem Tag durchgeführt. Es müssen hierbei Fragen und Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen, beantwortet werden:
In der betrieblichen Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er betriebliche Zusammenhänge versteht und die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse praxisbezogen anwenden und übertragen kann. In insgesamt höchstens sieben Stunden soll er je eine Prüfungsaufgabe aus der Pflanzenproduktion und aus der Tierproduktion bearbeiten.
Mit der Antragstellung auf Zulassung zur Abschlussprüfung kann der Prüfling sowohl in der Pflanzen- als auch in der Tierproduktion 2 Betriebszweige zur betrieblichen Prüfung auswählen.
Die Zulassung zur Abschlussprüfung muss bei der zuständigen Regierung beantragt werden. Zuständig ist die Regierung in deren Zuständigkeitsbereich sich z. B. der Ausbildungsbetrieb befindet:
Synonyme: Landwirt, Landwirtin, Landwirtschaft
Lebenslagen: Betriebliche Ausbildung, Betriebliche Berufsausbildung
Autor: Super-Admin
Der Antrag muss bis zum 31. Dezember des Vorjahres der Abschlussprüfung gestellt werden.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.