Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Mit vorbeugenden individuellen Maßnahmen, sogenannten Individualprävention, kann die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) mit allen geeigneten Mitteln berufliche Gefahren, die zur Entstehung, zum Wiederaufleben oder zur Verschlimmerung einer Berufskrankheit führen können, entgegenwirken.
Wenn Sie durch die Ausübung Ihrer Arbeitstätigkeit gesundheitliche Beschwerden haben, die zur Berufskrankheit werden könnten oder bereits eine Berufskrankheit haben und eine Verschlimmerung feststellen, können Sie gegenüber der LBG einen Anspruch auf individuelle Präventionsmaßnahmen haben.
Maßnahmen der Individualprävention haben das Ziel, Ihnen in geeigneter Weise die Fortsetzung Ihrer bisherigen Tätigkeiten am Arbeitsplatz zu ermöglichen, ohne dass diese zu einer weiteren Verschlimmerung Ihres Gesundheitsschadens führt.
Die einzelnen, vorbeugenden Maßnahmen werden von der LBG anhand Ihrer Erkrankung und unter Berücksichtigung der Arbeitsbedingungen an Ihrem Arbeitsplatz ausgearbeitet und Ihnen angeboten.
Je nach beruflicher Gefährdung und gesundheitlicher Beschwerden können dies sein:
Synonyme: Änderung Ablauforganisation, Änderung des Arbeitsgerätes, Austausch Arbeitsstoffe, Behandlungsmaßnahmen, Berufskrankheit, gesundheitsgefährdende Arbeitstätigkeit, Heilbehandlung, Liste der Berufskrankheiten, persönliche Beratung, Persönliche Schutzmaßnahmen, Seminare, Sozialversicherung, SVLFG, Wechsel des Arbeitsgerätes
Lebenslagen: Vorsorge
Autor: Super-Admin
Mit dem Online-Antrag können Sie Ihren Bedarf an Maßnahmen melden, die Ihrer Berufskrankheit entgegenwirken.
Sie müssen keine Fristen einhalten.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.