Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier

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Berufsregister für Steuerberater/Steuerberaterinnen; Beantragung der Eintragung

Eine Eintragung in das Berufsregister der Steuerberater müssen Sie bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.

Wenn Sie als Steuerberaterin, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte/r in dem Bezirk bestellt werden, für den das Register geführt wird, sind einzutragen:

  • Name, Vorname,
  • Geburtstag, Geburtsort
  • Tag der Bestellung und die Behörde oder die Steuerberaterkammer, die die Bestellung vorgenommen hat
  • Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" und von Bezeichnungen nach der Fachberaterordnung
  • Anschrift der beruflichen Niederlassung und die geschäftliche E-Mail-Adresse
  • berufliche Zusammenschlüsse im Sinne von § 56 Absatz 1 - 3 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG)
  • sämtliche weitere Beratungsstellen und die Namen der die weiteren Beratungsstellen leitenden Personen
  • Name und Anschrift der/des Zustellungsbevollmächtigen im Sinne von § 46 Absatz 2 Nummer 5 StBerG
  • Bestehen eines Berufsverbotes im Sinne von § 90 Absatz 1 Nummer 4 StBerG und, sofern eine Vertreterin oder ein Vertreter bestellt ist, die Vertreterbestellung unter Angabe von Familiennamen und Vornamen der Vertreterin/des Vertreters

Wenn sich für Sie Änderungen ergeben, dann müssen Sie diese der Steuerberaterkammer melden. Nach der Meldung werden diese in das Berufsregister eingetragen.

Synonyme:

Lebenslagen: Weitere Register, Rollen und Verzeichnisse

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Hier finden Sie den Erfassungsbogen für das Berufsregister (Ersterfassung oder Änderung des Eintrags).

Ersterfassung und Änderung im Berufsregister - Antragsportal der Steuerberaterkammern

Fristen:

keine

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.