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Berufsschüler und Berufsschülerinnen, die zum Besuch einer außerbayerischen Berufsschule verpflichtet sind (das gilt im Wesentlichen für die sog. Splitterberufe) erhalten, wenn sie notwendig auswärtig untergebracht sind, Kostenersatz für die Kosten der Unterbringung und Verpflegung.
Die Unterbringung erfolgt in der Regel in einem von der Schule bereitgestellten oder empfohlenen Schülerheim. Der vom Schüler bzw. der Schülerin zu tragende Eigenanteil an den Verpflegungskosten beläuft sich bei Vollverpflegung derzeit bis zu 5,10 Euro je Tag.
Bei einem unentschuldigten Fernbleiben vom Unterricht oder bei einer Heimverweisung aus disziplinarischen Gründen wird kein Kostenersatz gewährt. Für ein auf Wunsch zur Verfügung gestelltes Einzelzimmer werden nur die Kosten eines Mehrbettzimmers erstattet.
Synonyme:
Lebenslagen: Finanzielle Hilfen und sonstige Leistungen, Schulische Berufsausbildung
Autor: Super-Admin
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