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Beschäftigungserlaubnis; Beantragung

Wenn Sie als Ausländer im Besitz einer Duldung sind oder sich in einem laufenden Asylverfahren befinden und eine Arbeit aufnehmen möchten, müssen Sie eine Beschäftigungserlaubnis bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Die Beschäftigungserlaubnis bezieht sich in der Regel auf ein konkretes Arbeitsplatzangebot. Das bedeutet, dass Sie zuerst einen Arbeitgeber finden müssen, der Sie einstellen möchte.

Auch für eine betriebliche Berufsausbildung wird eine Beschäftigungserlaubnis benötigt. Lediglich für rein schulische Berufsausbildungen wird keine Beschäftigungserlaubnis benötigt. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte vorab an die für Sie zuständige Ausländerbehörde.

Wenn Ihr Asylverfahren mit einer negativen Entscheidung endet und Sie eine begonnene Ausbildung fortsetzen möchten, sollten Sie rechtzeitig eine Ausbildungsduldung bzw. eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer beantragen. Gleiches gilt, wenn Sie bereits im Besitz einer Duldung sind und eine Ausbildung beginnen möchten. Wenn Sie dagegen bereits seit längerem im Besitz einer Duldung sind und einer Arbeit nachgehen, können Sie die Erteilung einer Beschäftigungsduldung prüfen lassen. Weiterführende Informationen zur Beantragung der Duldung finden Sie unter "Verwandte Themen" unter „Duldung; Beantragung der Erteilung und Verlängerung“.

Eine selbstständige Tätigkeit von Personen im laufenden Asylverfahren und von Geduldeten ist von Gesetzes wegen nicht vorgesehen. Hierfür kann keine Erlaubnis erteilt werden.

Synonyme: Arbeitserlaubnis; Ausbildungserlaubnis

Lebenslagen: Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen, Betriebliche Berufsausbildung, Einwanderung und Einbürgerung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Personen, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden (Inhaber von Aufenthaltsgestattungen), abgelehnte Asylbewerber und Personen, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt wurde (Inhaber von Duldungen) benötigen eine Erlaubnis der Ausländerbehörde, wenn sie in Deutschland arbeiten, eine Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren möchten.

Beschäftigungserlaubnis und Ausbildungsduldung für Inhaber von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen (form00913)

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

Arbeitserlaubnis; Ausbildungserlaubnis

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.