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Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.
Es gibt zwei Arten von Funkzeugnissen für den Seefunkdienst:
Wenn Sie Ihr beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC) verloren haben oder es gestohlen oder beschädigt wurde, müssen Sie eine Ersatzausfertigung beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Namen geändert haben.
Sie erhalten die Ersatzausfertigung Ihres beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) vom Deutschen Motoryachtverband e. V. oder vom Deutschen Segler-Verband e. V. und es gilt als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland.
Synonyme: Amendment to radio certificate, Änderung Funkzeugnis, Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis, Deutscher Motoryachtverband, Deutscher Segler-Verband, DMYV, DSV, Ersatzausfertigung, Freizeitfunk, Funk, Funkzeugnis, German Motor Yacht Association, Leisure radio, Loss of radio certificate, Mobile marine radio service, Mobiler Seefunkdienst, Motorboat, Motorboot, Name change, Namensänderung, Radio, Radio certificate, Recreational boating, Sailboat, Segelboot, Short Range Certificate, Sportboot, Sports boat, Sportschifffahrt, SRC, UKW, UKW Sprechfunkzeugnis, Verlust Funkzeugnis, VHF, VHF radiotelephony certificate
Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Verkehr, Sonstige Ausweise
Autor: Super-Admin
Der Online-Antrag bietet Ihnen die Möglichkeit, den Antrag auf Ausstellung einer Ersatzausfertigung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) digital auszufüllen und einzureichen.
Es gibt keine Frist.
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