Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.
Es gibt zwei Arten von Funkzeugnissen für den Seefunkdienst:
Wenn Sie Ihr beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC) verloren haben oder es gestohlen oder beschädigt wurde, müssen Sie eine Ersatzausfertigung beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Namen geändert haben.
Sie erhalten die Ersatzausfertigung Ihres beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) vom Deutschen Motoryachtverband e. V. oder vom Deutschen Segler-Verband e. V. und es gilt als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland.
Synonyme: Änderung Funkzeugnis, Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis, Deutscher Motoryachtverband, Deutscher Segler-Verband, DMYV, DSV, Ersatzausfertigung, Freizeitfunk, Funk, Funkzeugnis, Mobiler Seefunkdienst, Motorboot, Namensänderung, Segelboot, Short Range Certificate, Sportboot, Sportschifffahrt, SRC, UKW, UKW Sprechfunkzeugnis, Verlust Funkzeugnis
Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Verkehr, Sonstige Ausweise
Autor: Super-Admin
Der Online-Antrag bietet Ihnen die Möglichkeit, den Antrag auf Ausstellung einer Ersatzausfertigung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) digital auszufüllen und einzureichen.
Es gibt keine Frist.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.