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Informationen

zur Lebenslage

Besoldung und Vergütung

Übergeordnete Lebenslage: Personalwesen

Kategorie: Verwaltung

Langbeschreibung

Die Höhe der Besoldung oder Vergütung im öffentlichen Dienst ist im Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG) bzw. in Tarifverträgen geregelt. Sie hängt z. B. von der Berufsausbildung, der konkreten Tätigkeit und der Berufserfahrung ab.

Autor: Super-Admin

Die Verwaltung ist am 20. Juni und am 26. Juni geschlossen.