Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
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Bei vorläufiger oder endgültiger Einstellung bzw. der Verlegung einer
benötigt das Finanzamt eine umgehende Information. Gleiches gilt bei
Im Falle der Auflösung einer Körperschaft, einer Vereinigung oder einer Vermögensmasse gilt eine Frist von einem Monat nach Eintritt des meldepflichtigen Ereignisses. Diese Frist ist auch im Fall der Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes zu beachten.
Wenn Sie Ihr Gewerbe, Ihre land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit oder eine Betriebsstätte bei der Gemeinde abmelden oder ummelden, gibt die Gemeinde diese Information an das Finanzamt weiter und Sie müssen nichts weiter veranlassen.
In allen anderen Fällen müssen Sie selbst das Finanzamt informieren. Teilen Sie in diesem Fall dem Finanzamt formlos mit, wann Sie welche Tätigkeit eingestellt oder verlegt haben. Bitte reichen Sie die mit der Ab- oder Ummeldung im Zusammenhang stehenden Verträge oder Beschlüsse mit ein.
Synonyme: Aufgabe, Beendigung, Betriebsstätte, Finanzamt, Operating site, Relocation, Sale Company, Task, Tax office, Termination, Verkauf Unternehmen, Verlegung
Lebenslagen:
Autor: Super-Admin
Regelmäßig innerhalb eines Monats Information des Finanzamtes
Gegen Entscheidungen des Finanzamts (z.B. Versagung der steuerlichen Abmeldung) ist der Einspruch das richtige Mittel, der innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder elektronisch eingelegt werden muss.
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Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN