Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Sobald Sie die erste Person versicherungspflichtig beschäftigen, müssen Sie eine Betriebsnummer für den Beschäftigungsbetrieb beantragen, in dem die Person tätig ist.
Die Betriebsnummer wird in der Regel durch die Bundesagentur für Arbeit auf elektronischen Antrag vergeben. Dabei wird ein Kundendatensatz für Sie angelegt, in dem Ihre betrieblichen Stammdaten registriert werden. Anhand der Betriebsnummer können die Sozialversicherungsträger dann die Meldungen an die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung Ihrem Beschäftigungsbetrieb zuordnen.
Eine oder mehrere Betriebsnummern?
Sitz im Ausland
Wenn Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber mit Sitz im Ausland sind, benötigen Sie eventuell eine Betriebsnummer – sofern Sie in Deutschland beschäftigte Arbeitskräfte an die deutsche Sozialversicherung melden müssen. Das können etwa Vertriebsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter oder Kundenbetreuerinnen und -betreuer im Homeoffice sein.
Sonderregeln für Privathaushalte, knappschaftliche Betriebe und Seefahrtsbetriebe
Synonyme: Beschäftigte, Beschäftigungsbetrieb, Betrieb, Betriebsnummer, Betriebsnummern-Service, Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit, Meldepflicht, Meldeverfahren, Meldeverfahren zur Sozialversicherung, Niederlassung, Ordnungsmerkmal, Sozialversicherung, Unternehmen
Lebenslagen: Anmeldepflichten, An- und Abmeldung von Beschäftigten, Einstellung von Personal
Autor: Super-Admin
Im Rahmen des automatisierten Meldeverfahrens zur Sozialversicherung dient die Betriebsnummer als Identifikationsmerkmal für Betriebe. Für den Antrag auf Erteilung einer Betriebsnummer steht ein Formulardienst mit Frageassistenten und Hilfen zur Verfügung.
Betriebsnummern sind gemäß der gesetzlichen Verpflichtung elektronisch zu beantragen. Mit diesem Online-Antrag kann Ihnen rund um die Uhr und ohne Wartezeit in einer Vielzahl von Sachverhalten die Betriebsnummer direkt online automatisiert vergeben und angezeigt werden.
entfällt
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.