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Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Verlängerung der Bestellung über die Altersgrenze hinaus

Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-innen können bei gesundheitlicher Eignung ihre Bestellung über das Erreichen der bisherigen Altersgrenze von 67 Lebensjahren hinaus bis zum 70. Lebensjahr verlängern.

Synonyme:

Lebenslagen: Anmelde-, Antrags- und Anzeigepflichten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger können die Verlängerung der Bestellung über das 67. Lebensjahr hinaus online beantragen.

Verlängerungsantrag bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger über die Altersgrenze von 67 Lebensjahren hinaus

Fristen:

Der Antrag für die Verlängerung muss sechs Monate vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze (Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird) gestellt werden.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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