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Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-innen können bei gesundheitlicher Eignung ihre Bestellung über das Erreichen der bisherigen Altersgrenze von 67 Lebensjahren hinaus bis zum 70. Lebensjahr verlängern.
Synonyme:
Lebenslagen: Anmelde-, Antrags- und Anzeigepflichten
Autor: Super-Admin
Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger können die Verlängerung der Bestellung über das 67. Lebensjahr hinaus online beantragen.
Der Antrag für die Verlängerung muss sechs Monate vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze (Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird) gestellt werden.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage
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