Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zeichnet ab 2025 nach Maßgabe der im Haushalt bereitgestellten Mittel jährlich bis zu 30 freischaffende bildende Künstlerinnen und Künstler mit Atelier in Bayern mit jeweils 8.000 Euro für ihre künstlerische Arbeit aus.
Die Ausschreibung richtet sich an bildende Künstlerinnen und Künstler, die aufgrund ihrer bisherigen künstlerischen Arbeit eine besondere Bereicherung des bayerischen Kunst- und Kulturbetriebs darstellten und ein besonderes Entwicklungspotenzial zeigen. Die Auszeichnungen sollen den Künstlerinnen und Künstlern ermöglichen, sich unter erleichterten wirtschaftlich-materiellen Rahmenbedingungen der Entwicklung ihrer künstlerischen Arbeit zu widmen.
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter "Weiterführende Links".
Synonyme:
Lebenslagen: Öffentliche Förderung, Preise, Auszeichnungen und Wettbewerbe, Schritt in die Selbständigkeit
Autor: Super-Admin
Die Bewerbungsfrist wird jeweils am Anfang des Kalenderjahres auf der Webseite des Berufsverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler Landesverband Bayern e. V. bekanntgegeben.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.