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Beschäftigten des Freistaats Bayern, die in einer Dienststelle des Freistaats an Bildschirmen arbeiten, ist eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens anzubieten. Falls die Untersuchung ergibt, dass eine normale Sehhilfe nicht ausreichend/nicht geeignet ist, besteht ein Anspruch auf spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrillen.
Die Kosten für Untersuchung und Bildschirmbrille trägt der Arbeitgeber/Dienstherr. Die Kostenerstattung für die Bildschirmbrille erfolgt ausschließlich entsprechend den Rahmenverträgen mit dem Landesinnungsverband des bayerischen Augenoptiker-Handwerks und der Augenoptiker-Innung für Mittel- und Unterfranken über die Versorgung der Beschäftigten des Freistaates Bayern mit Bildschirmbrillen.
Informationen zu Bildschirmbrillen für Verwaltungskräfte und Lehrkräfte, die in einer staatlichen Schule oder einem staatlichen Schulamt tätig sind, finden Sie unter "Verwandte Themen".
Synonyme: Brille
Lebenslagen: Arbeits- und Tarifrechtliche Rahmenbedingungen
Autor: Super-Admin
Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
Widerspruch bzw. Klage zum Verwaltungsgericht; Klage zum Arbeitsgericht
Keine Ämter/Sachgebiete zugeordnet.
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