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Die Zielgruppe einer Förderung für schwer zu erreichende junge Menschen sind Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren, die von den Angeboten der Sozialleistungssysteme nicht oder zeitweise nicht erreicht werden. Diese jungen Menschen sind sozial benachteiligt oder individuell beeinträchtigt und deswegen nicht in der Lage, einen Arbeits-oder Ausbildungsplatz zu finden oder Sozialleistungen der Grundsicherung zu beantragen.
Im Rahmen der Förderung können Sie diese jungen Menschen in schwierigen Lebenslagen unterstützen, indem Sie ihnen eine zusätzliche Begleitmöglichkeit geben, Bildungsprozesse initiieren und Ihnen helfen, Leistungen der Grundsicherung kennenzulernen und zu beantragen.
Die individuellen Problemlagen der jungen Menschen und deren Ursachen sind sehr vielschichtig.
Beispiele können sein:
Um diese jungen Menschen erreichen zu können, müssen auch mögliche Unterstützungsleistungen individuell ausgerichtet sein, um beispielsweise:
die finanzielle Situation zu stabilisieren
Grundsätzlich werden Angebote dieser Art vorrangig durch andere Sozialleistungsträger (zum Beispiel die Jugendhilfe) erbracht. Als zertifizierter Bildungsträger können Sie deswegen nur eine Förderung erhalten, soweit gleichartige Angebote dieser vorrangigen Sozialleistungsträger vor Ort nicht existieren und auch nicht vorrangig erbracht werden müssen.
Die Förderung kann durch das Jobcenter öffentlich ausgeschrieben werden oder als Projektförderung nach Zuwendungsrecht erfolgen. Bei einer Projektförderung muss es sich um ein zeitlich und inhaltlich begrenztes Projekt handeln, eine institutionelle Förderung ist nicht möglich.
Es besteht für Sie kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Synonyme: ALG II, arbeitslos, Arbeitslosenhilfe, Ausbildungsplatzsuche, Förderung, Grundsicherung, Hartz IV, Jobcenter, Jobsuche, Jugendberufsagenturen, Jugendhilfe, Jugendliche, Jugendsozialarbeit, NEETs, Sozialhilfe, Stellenangebote, Übergang Schule – Beruf, Wohnungssuche
Lebenslagen: Finanzielle Hilfen und Förderprogramme
Autor: Super-Admin
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.