Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Personen, insbesondere Bioabfallbehandler und Gemischhersteller, dürfen ihre nach der Bioabfallverordnung vorgeschriebenen seuchenhygienischen und schadstoffbezogene Untersuchungen zu Bioabfällen und Aufbringungsböden nur durch Stellen durchführen lassen, die von der zuständigen Behörde bestimmt worden sind oder die über eine gleichwertige Anerkennung aus einem anderen EU-Staat oder EWR-Staat verfügen.
Die Bioabfallverordnung verpflichtet insbesondere Bioabfallbehandler und Gemischhersteller, bestimmte Untersuchungen zu Bioabfällen und den Aufbringungsböden für Bioabfälle durchführen zu lassen. Diese Untersuchungen dürfen nur von Untersuchungsstellen durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde bestimmt (notifiziert) worden sind.
Die zuständige Behörde prüft, ob die Voraussetzungen für eine Bestimmung (Notifizierung) des Antragstellers als Untersuchungsstelle für bestimmte in der Bioabfallverordnung vorgesehene Untersuchungen erfüllt sind (vgl. hierzu nachfolgende "Voraussetzungen").
Eine Stelle gilt auch bei einer Tätigkeit in Bayern dann bereits als behördlich bestimmt und benötigt somit keine Bestimmung durch eine bayerische Behörde, wenn sie von einer zuständigen Behörde eines anderen Bundeslandes bestimmt worden ist oder wenn sie über eine gleichwertige Anerkennung aus einem anderen EU- oder EWR-Staat verfügt.
Synonyme: Bekanntgabe von Untersuchungsstellen,, BioAbfV, Notifizierung von Untersuchungsstellen
Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise
Autor: Super-Admin
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.