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zur Leistung

Blindenführhund; Beantragung einer Kostenübernahme

Blindenhunde oder Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen im Alltag unterstützen und es ihnen erlauben, sich gefahrlos zu orientieren. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes. Sie zahlt zusätzlich eine monatliche Pauschale für die Unterhaltskosten.

Synonyme: Blindenhund, Hilfsmittel, Kassenleistung, Krankenkassenleistung

Lebenslagen: Erleichterungen und Hilfen für behinderte Menschen

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Rechtsbehelf:

Widerspruch, sozialgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

BlindenhundHilfsmittelKassenleistungKrankenkassenleistung