ACHTUNG! Aktuelle IT-Störung in der Gemeindeverwaltung: mehr Infos hier
Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Für die Teilnahme am Handel als Handelsteilnehmer benötigen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen eine Zulassung. Diese erfolgt durch die Börsengeschäftsführung.
Jeder Handelsteilnehmer kann eine unbegrenzte Anzahl von Händlern haben. Ein Handelsteilnehmer muss jedoch mindestens über einen zugelassenen Händler verfügen, um die Teilnahmevoraussetzungen für den Handel zu erfüllen.
Synonyme: Börse, Börsengeschäftsführung, Börsenhandel, Finanzdienstleistungsinstitut, Finanzunternehmen, Handelsteilnehmer, Kreditinstitut
Lebenslagen: Börsenrechtliche Vorgaben, Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen
Autor: Super-Admin
E-Mail-Verkehr gestört
Aktuell kann die Gemeindeverwaltung weder E-Mails empfangen, noch versenden. Wir arbeiten an einer Lösung und bitten Sie freundlich um Verständnis.