Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Börse; Beantragung der Zulassung als Handelsteilnehmer

Für die Teilnahme am Handel als Handelsteilnehmer benötigen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen eine Zulassung. Diese erfolgt durch die Börsengeschäftsführung.

Jeder Handelsteilnehmer kann eine unbegrenzte Anzahl von Händlern haben. Ein Handelsteilnehmer muss jedoch mindestens über einen zugelassenen Händler verfügen, um die Teilnahmevoraussetzungen für den Handel zu erfüllen.

Synonyme: Börse, Börsengeschäftsführung, Börsenhandel, Finanzdienstleistungsinstitut, Finanzunternehmen, Handelsteilnehmer, Kreditinstitut

Lebenslagen: Börsenrechtliche Vorgaben, Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

BörseBörsengeschäftsführungBörsenhandelFinanzdienstleistungsinstitutFinanzunternehmenHandelsteilnehmerKreditinstitut

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.