Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier

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Börse; Beantragung der Zulassung als Handelsteilnehmer

Für die Teilnahme am Handel als Handelsteilnehmer benötigen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen eine Zulassung. Diese erfolgt durch die Börsengeschäftsführung.

Jeder Handelsteilnehmer kann eine unbegrenzte Anzahl von Händlern haben. Ein Handelsteilnehmer muss jedoch mindestens über einen zugelassenen Händler verfügen, um die Teilnahmevoraussetzungen für den Handel zu erfüllen.

Synonyme: Börse, Börsengeschäftsführung, Börsenhandel, Finanzdienstleistungsinstitut, Finanzunternehmen, Handelsteilnehmer, Kreditinstitut

Lebenslagen: Börsenrechtliche Vorgaben, Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

BörseBörsengeschäftsführungBörsenhandelFinanzdienstleistungsinstitutFinanzunternehmenHandelsteilnehmerKreditinstitut

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.