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Für die Teilnahme am Handel als Handelsteilnehmer benötigen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen eine Zulassung. Diese erfolgt durch die Börsengeschäftsführung.
Jeder Handelsteilnehmer kann eine unbegrenzte Anzahl von Händlern haben. Ein Handelsteilnehmer muss jedoch mindestens über einen zugelassenen Händler verfügen, um die Teilnahmevoraussetzungen für den Handel zu erfüllen.
Synonyme: Börse, Börsengeschäftsführung, Börsenhandel, Finanzdienstleistungsinstitut, Finanzunternehmen, Handelsteilnehmer, Kreditinstitut
Lebenslagen: Börsenrechtliche Vorgaben, Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen
Autor: Super-Admin
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