Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Nach wie vor werden Kampfmittel - insbesondere Bombenblindgänger und Munitionsgegenstände aus dem 2. Weltkrieg - gefunden, vor allem im Zusammenhang mit Bauvorhaben oder auch in der „Natur“. Solche Kampfmittel können ein erhebliches Gefährdungspotenzial aufweisen. Unsachgemäßes Hantieren birgt daher ein erhebliches Risiko und kann ernste Gefahren heraufbeschwören, was auch unbeabsichtigt, etwa bei Bodeneingriffen geschehen kann.
Wenn Sie Bombenblindgänger und Munitionsgegenstände finden: Hände weg, sofort die Polizei verständigen!
Besondere Verantwortung von Grundstückseigentümern und Bauherren
Hinweise, Informationen und Verhaltensregeln
Einschlägige Hinweise, Informationen und Verhaltensregeln zu den Gefahren durch Kampfmittel sowie zu deren Abwehr enthält die Bekanntmachung "Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel". Die Bekanntmachung kann mit Hinweisen zum Vorgehen bei möglicherweise kampfmittelbelasteten Grundstücken und den Adressenlisten "Fachfirmen in der Kampfmittelbeseitigung" sowie "Fachfirmen in der Luftbildauswertung" über die Internetseite des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (siehe "Weiterführende Links") aufgerufen werden.
Synonyme: Artilleriegranaten, Blindgänger, Bomben, Bundeswehr, entdecken, entdeckt, finden, Fundmunition, gefunden, Geschosse, Gewehrmunition, Granaten, Handgranaten, Kampfmittelbeseitigung, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Minen, Patronenhülsen, Pistolenmunition, Raketen, Waffen
Lebenslagen: Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Unfallprävention
Autor: Super-Admin
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 15. April 2010 Az.: ID4-2135.12-9
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.