Kommunalwahl 2026 – Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Antrag Briefwahl
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Nach wie vor werden Kampfmittel - insbesondere Bombenblindgänger und Munitionsgegenstände aus dem 2. Weltkrieg - gefunden, vor allem im Zusammenhang mit Bauvorhaben oder auch in der „Natur“. Solche Kampfmittel können ein erhebliches Gefährdungspotenzial aufweisen. Unsachgemäßes Hantieren birgt daher ein erhebliches Risiko und kann ernste Gefahren heraufbeschwören, was auch unbeabsichtigt, etwa bei Bodeneingriffen geschehen kann.
Wenn Sie Bombenblindgänger und Munitionsgegenstände finden: Hände weg, sofort die Polizei verständigen!
Besondere Verantwortung von Grundstückseigentümern und Bauherren
Hinweise, Informationen und Verhaltensregeln
Einschlägige Hinweise, Informationen und Verhaltensregeln zu den Gefahren durch Kampfmittel sowie zu deren Abwehr enthält die Bekanntmachung "Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel". Die Bekanntmachung kann mit Hinweisen zum Vorgehen bei möglicherweise kampfmittelbelasteten Grundstücken und den Adressenlisten "Fachfirmen in der Kampfmittelbeseitigung" sowie "Fachfirmen in der Luftbildauswertung" über die Internetseite des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (siehe "Weiterführende Links") aufgerufen werden.
Synonyme: Artilleriegranaten, Blindgänger, Bomben, Bundeswehr, entdecken, entdeckt, finden, Fundmunition, gefunden, Geschosse, Gewehrmunition, Granaten, Handgranaten, Kampfmittelbeseitigung, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Minen, Patronenhülsen, Pistolenmunition, Raketen, Waffen
Lebenslagen: Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Unfallprävention
Autor: Super-Admin
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 15. April 2010 Az.: ID4-2135.12-9
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