Kommunalwahl 2026 – Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Antrag Briefwahl
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Die Kreiswahlvorschläge sind von den Parteien oder einzelnen Wahlberechtigten für den jeweiligen Wahlkreis aufzustellen (ein Wahlkreis besteht grundsätzlich aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt; je nach Bevölkerungszahl können Wahlkreise auch aus mehreren Landkreisen bzw. kreisfreien Städten oder jeweils Teilen davon bestehen) und sind beim Kreiswahlleiter, der seinen Sitz am Landratsamt oder der kreisfreien Stadt hat, einzureichen. Dort werden die Kreiswahlvorschläge geprüft. Der Kreiswahlausschuss entscheidet in einer öffentlichen Sitzung über die Zulassung der Vorschläge.
Die Landeslistenvorschläge sind beim Landeswahlleiter einzureichen.
Synonyme:
Lebenslagen: Wahlen
Autor: Super-Admin
Die Wahlvorschläge sind spätestens am 69. Tag vor der Wahl bis 18 Uhr einzureichen.
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