Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse

Bayern- portal

Ansprech-

partner

Computerspiel; Beantragung einer Förderung

Zweck

Am Hightech- und Medienstandort Bayern ist die Medienbranche ein wichtiger Wirtschaftsfaktor mit einem großen Wachstumspotential im kreativ-technischen Bereich. Die Förderung soll die Entwicklung qualitativ hochwertiger, kulturell oder pädagogisch bedeutsamer digitaler Spiele und innovativer, interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter unterstützen. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der bayerischen Entwicklungs- und Produktionswirtschaft sowie den digitalen audiovisuellen Standort in Europa zu stärken.

Ein besonderes Augenmerk wird auf die Nachwuchsförderung gelegt.

Gegenstand

Die Computerspielförderung beruht auf drei Säulen:

  1. Konzeptentwicklung: Förderung der Entwicklung eines Spielekonzepts
  2. Prototypenentwicklung; Förderung der Entwicklung eines Prototyps
  3. Produktion: Förderung der Produktion eines Computerspiels

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften sein, die in der Regel hauptberuflich und geschäftsmäßig digitale Spiele entwickeln oder vertreiben.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind alle projektbezogenen, erforderlichen und angemessenen Ausgaben für die Entwicklung oder Herstellung des Vorhabens. Die Ausgaben müssen branchenüblich sowie wirtschaftlich und sparsam kalkuliert sein. Ein kalkulierter Gewinn ist nicht zuwendungsfähig. Pauschale Gemeinkosten sowie eine Überschreitungsreserve können jeweils bis zu 10 % berücksichtigt werden.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Konzeptentwicklung:

Für die Konzeptentwicklung kann ein Zuschuss im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt werden.

Der Zuschuss darf im Einzelfall folgende Höchstgrenzen nicht überschreiten:

  1. bis zu 20 000 Euro für einen Antragsteller, dessen Team aus mindestens zwei Personen mit mindestens zwei unterschiedlichen Qualifikationen (z. B. Technik und Grafik) besteht und der bislang nicht mehr als ein Spiel entwickelt und mit Gewinnerzielungsabsicht veröffentlicht hat. Ein Antrag nach diesem Spiegelstrich kann höchstens zwei Mal gestellt werden.
  2. Bis zu 30 000 Euro für einen Antragsteller, der bereits mindestens zwei Spiele entwickelt und mit Gewinnerzielungsabsicht veröffentlicht hat.

Prototypenentwicklung:

  • Für die Entwicklung eines Prototyps, kann der Antragsteller entweder eine Zuwendung als Zuschuss oder als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen im Wege der Anteilfinanzierung beantragen.
  • Zuschuss: Der Zuschuss aus bayerischen Haushaltsmitteln kann bis zu 80 v.H. der veranschlagten Entwicklungsausgaben, höchstens jedoch 100 000 Euro je Vorhaben betragen.
  • Darlehen: Das Darlehen aus bayerischen Haushaltsmitteln kann bis zu 80 v. H. der veranschlagten Entwicklungsausgaben, höchstens jedoch 200 000 Euro je Vorhaben betragen. Das Darlehen ist bei Markteinführung oder Veräußerung der Rechte an dem geförderten Prototyp zurückzuzahlen. Die Rückzahlungsverpflichtung endet fünf Jahre nach Auszahlung der letzten Darlehensrate durch die LfA Förderbank Bayern.

Produktion:

  • Für die Herstellung eines Spiels kann ein bedingt rückzahlbares und verzinsliches Darlehen im Wege der Anteilfinanzierung gewährt werden. Die Pflicht zur Zahlung eines Zinses endet nach Ablauf des zwölften Monats ab Markteintritt des geförderten Spiels. Nach dem Ende der Pflicht zur Zahlung eines Zinses wird das Darlehen zinslos gewährt.
  • Die Herstellung eines Spiels kann mit bis zu 50 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber mit 500 000 Euro aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern gefördert werden, wenn der Rückfluss des Darlehens aus einer Vermarktung des Spiels auf dem nationalen oder internationalen Markt möglich erscheint.

Synonyme: Computerspiel, Computerspielförderung, E-Sport, Games, Gaming

Lebenslagen: Förderungen auf Landesebene, Öffentliche Förderung, Vermarktung von Produkten und Leistungen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Die Antragsfrist beträgt 2 Tag(e). Der Antrag muss dem FFF Bayern spätestens zwei Werktage nach dem jeweiligen Stichtag bis 24 Uhr (per Antragsportal) vorliegen. Anträge, die bis zu den vorgegebenen Stichtagen eingegangen sind, werden automatisch in die nächste Sitzung aufgenommen. Die Stichtage für 2025 sind: 11. Februar 2025 (Sitzung: 27. März 2025), 10. Juni 2025 (Sitzung: 22. Juli 2025) und 21. Oktober 2025 (Sitzung: 26. November 2025).

Rechtsbehelf:

Allgemeine Rechtbehelfe

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

ComputerspielComputerspielförderungE-SportGamesGaming

Briefwahlantrag für die Bürgermeister-Stichwahl -> HIER KLICKEN

Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –HIER KLICKEN