Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Am Hightech- und Medienstandort Bayern ist die Medienbranche ein wichtiger Wirtschaftsfaktor mit einem großen Wachstumspotential im kreativ-technischen Bereich. Die Förderung soll die Entwicklung qualitativ hochwertiger, kulturell oder pädagogisch bedeutsamer digitaler Spiele und innovativer, interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter unterstützen. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der bayerischen Entwicklungs- und Produktionswirtschaft sowie den digitalen audiovisuellen Standort in Europa zu stärken.
Ein besonderes Augenmerk wird auf die Nachwuchsförderung gelegt.
Die Computerspielförderung beruht auf drei Säulen:
Zuwendungsempfänger können natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften sein, die in der Regel hauptberuflich und geschäftsmäßig digitale Spiele entwickeln oder vertreiben.
Zuwendungsfähig sind alle projektbezogenen, erforderlichen und angemessenen Ausgaben für die Entwicklung oder Herstellung des Vorhabens. Die Ausgaben müssen branchenüblich sowie wirtschaftlich und sparsam kalkuliert sein. Ein kalkulierter Gewinn ist nicht zuwendungsfähig. Pauschale Gemeinkosten sowie eine Überschreitungsreserve können jeweils bis zu 10 % berücksichtigt werden.
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Konzeptentwicklung:
Für die Konzeptentwicklung kann ein Zuschuss im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt werden.
Der Zuschuss darf im Einzelfall folgende Höchstgrenzen nicht überschreiten:
Prototypenentwicklung:
Produktion:
Synonyme: Computerspiel, Computerspielförderung, E-Sport, Games, Gaming
Lebenslagen: Förderungen auf Landesebene, Öffentliche Förderung, Vermarktung von Produkten und Leistungen
Autor: Super-Admin
Online-Antragsverfahren
Die Antragsfrist beträgt 2 Tag(e). Der Antrag muss dem FFF Bayern spätestens zwei Werktage nach dem jeweiligen Stichtag bis 24 Uhr (per Antragsportal) vorliegen. Anträge, die bis zu den vorgegebenen Stichtagen eingegangen sind, werden automatisch in die nächste Sitzung aufgenommen. Die Stichtage für 2025 sind: 11. Februar 2025 (Sitzung: 27. März 2025), 10. Juni 2025 (Sitzung: 22. Juli 2025) und 21. Oktober 2025 (Sitzung: 26. November 2025).
Allgemeine Rechtbehelfe
Briefwahlantrag für die Bürgermeister-Stichwahl -> HIER KLICKEN
Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN