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Computerspiel; Beantragung einer Förderung

Am Hightech- und Medienstandort Bayern ist die Medienbranche ein wichtiger Wirtschaftsfaktor mit einem großen Wachstumspotential im kreativ-technischen Bereich.

Die Bayerische Staatsregierung unterstützt die Entwicklung qualitativ hochwertiger, pädagogisch oder kulturell wertvoller Computerspiele. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der bayerischen Entwicklungs- und Produktionswirtschaft sowie den digitalen audiovisuellen Standort in Europa zu stärken.

Die Computerspielförderung beruht auf drei Säulen: Konzeptentwicklung, Prototypenentwicklung und Produktion.

Antragsberechtigt sind Entwicklungsstudios und Unternehmen, die vorrangig Computerspiele entwickeln oder vertreiben.

Synonyme: Computerspielförderung

Lebenslagen: Förderungen auf Landesebene, Öffentliche Förderung, Vermarktung von Produkten und Leistungen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Das Antragsportal wird zur Erleichterung der Antragstellung für die Förderung gemäß der Richtlinien für die Bayerische Computerspieleförderung von der FilmFernsehFonds Bayern GmbH zur Verfügung gestellt. In einem gesicherten Authentifizierungs- und Benutzerverwaltungssystem können registrierte Antragsteller den Antrag auf Förderung ausfüllen, die notwendigen Unterlagen hochladen und ihre Angaben bearbeiten.

Antragsportal Gamesförderung der FFF Bayern

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Die Einreichfristen der FFF Bayern GmbH sind auf der Website des FilmFernsehFonds Bayern veröffentlicht und müssen eingehalten werden (siehe "Weiterführende Links").

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Synonyme:

Computerspielförderung

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.